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Ab dem 31.03.2025 gilt im Ort Blankenheim für alle unten genannten Bereiche eine einheitliche zeitliche Begrenzung von 2 Stunden:
Hintergrund waren Anfragen, ob die Parkzeitdauer in der Ahrstraße nicht erhöht werden könnte. Hier ist die Parkzeit aktuell auf eine Stunde beschränkt. Diese Zeit reicht jedoch oft für Erledigungen, insbesondere aber für Arztbesuche, nicht aus.
Um die Parkzeitregelung im Ort Blankenheim für alle Verkehrsteilnehmenden leicht umsetzbar zu machen und Missverständnissen vorzubeugen, wurde die Parkzeitbegrenzung für diese Parkbereiche einheitlich auf zwei Stunden festgelegt.