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Erste Bescheide nach neuem Grundsteuerrecht - Nicht alle Veranlagungen konnten im ersten Versand zugestellt werden
Zum 01.01.2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten.
Hierfür wurden seitens der Finanzämter alle Grundstücke neubewertet und ein sogenannter Grundsteuermessbescheid erlassen. Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer B bei der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage dieses Grundsteuermessbescheides. Das heißt, die Gemeinde wendet auf den Steuermessbetrag, den das Finanzamt ermittelt hat, den durch Satzung beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest.
Die neuen Grundsteuermessbescheide, also die Neubewertungen der Grundstücke, wurden der Gemeinde Blankenheim von den Finanzämtern mittels Datensatz zur Verfügung gestellt und ins Buchhaltungs-/ Veranlagungsprogramm der Gemeinde übertragen.
Zum 31.01.2025 fand auf Basis dieser Datensätze die Grundsteuerveranlagung für 2025 statt. 94% der Datensätze konnten verarbeitet werden und die entsprechenden Bescheide an die Bürger versandt werden.
Einige Datensätze des Finanzamtes konnten ohne tiefergehende Prüfung noch nicht verarbeitet werden. Diese Fälle werden in den kommenden Wochen sukzessive abgearbeitet und die Veranlagungen der Grundsteuer nachgeholt.
Sollten Sie noch keinen Grundsteuerbescheid von uns erhalten haben, befindet sich Ihr Datensatz noch in Prüfung. Für diese Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde liegen, bitten wir um Ihr Verständnis.
Sehen Sie daher zunächst von Nachfragen im Steueramt, wieso Ihr Grundsteuerbescheid noch fehlt, ab.
Information zu Widersprüchen gegen neuen Grundsteuerbescheid
Nach Versand der ersten Grundsteuerbescheide sind einige Widersprüche bei uns eingegangen. Auch diese befinden sich in Bearbeitung und werden sukzessive abgearbeitet.
Bitte beachten Sie:
Sollte sich die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer gravierend erhöht haben, liegt dies in der Regel an der Neubewertung Ihres Grundstücks durch das Finanzamt. An die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheide ist die Gemeinde ihrerseits rechtlich gebunden.
Bei Fragen und Einwendungen zur Neubewertung Ihrer Grundstücke setzen Sie sich daher bitte direkt mit dem Finanzamt Schleiden in Verbindung.
Sollten durch das Finanzamt Änderungen des Grundsteuermessbescheides erfolgen, wird die Gemeinde im Rahmen der Bindungswirkung im Nachgang auch den gemeindlichen Grundsteuerbescheid entsprechend anpassen und Änderungsbescheide versenden.
Haben Sie bitte Verständnis, dass die Übermittlung der korrigierten Grundsteuermessbescheide durch das Finanzamt und die Umsetzung dieser Änderungsbescheide bei uns einige Zeit in Anspruch nehmen wird.